Informationen zum Thema: Energieausweise
Nutzerunabhängiger Energieausweis nach Bedarf:
Klassifizierung nach Bauphysikalischer und technischer Bewertung laut aktueller Energieeinsparverordnung zuzüglich Verbesserungsvorschlägen
Nutzerabhängiger Energieausweis nach Verbrauch:
Klassifizierung nach Bewertung der Energieverbräuche für Heizung, Warmwasser und Strom der letzten 3 Jahre
Sie möchten Ihr Haus vermieten oder verkaufen? In beiden Fällen sollten Sie für die Interessenten folgende Unterlagen bereithalten:
Für Wohngebäude Baujahr 1965 oder früher ist der Energieausweis nach Bedarf Pflicht seit 01.07.2008. Für Wohngebäude Baujahr 1966 oder später ist der Energieausweis nach Bedarf Pflicht seit 01.01.2009.
Für Nichtwohngebäude wie Gewerbe- oder Industriebauten sowie öffentliche Gebäude, jeweils unabhängig vom Baujahr, ist der Energieausweis mindestens nach Verbrauch Pflicht seit 01.07.2009.
Egal, um welches Baujahr es sich bei Ihrem Haus handelt, ob es ein Einfamilienwohnhaus oder Mehrfamilienwohnhaus ist, ob es ein Bauernhaus oder Hochhaus ist oder ob es sich um einen Laden in einem Wohn- und Geschäftshaus oder einen Gewerbebau handelt - ich erstelle gerne Ihren Energieausweis!
Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit mir und halten Sie Ihre Planunterlagen und Verbrauchsabrechnungen bereit. Ich werde Sie zunächst besuchen und das Haus besichtigen.
Für den Energieausweis nach Bedarf werden in meiner Ausarbeitung folgende Teile Ihres Hauses von mir bauphysikalisch und technisch bewertet:
a) | die sogenannten "Hüllflächen", das heißt Bauteile, welche sich zwischen beheiztem und unbeheiztem Bereich befinden (wie Dach und Kellerdecke) beziehungsweise Bauteile, welche sich zwischen beheiztem Bereich und Außenluft befinden (wie Außenwände und Fenster) |
b) | die Anlagen- oder Haustechnik wie zum Beispiel Heizung oder Lüftung |